Der Baum darf weg

Der Baum darf weg

…oder Genehmigung einer Ausnahme von den Baumschutzbestimmungen, wie es offiziell in dem Bescheid heißt.
Die Fällgenehmigung habe ich heute von der Stadtverwaltung Strausberg abgeholt. Die Sekretärin hatte etwas Mitleid beim Überreichen des Bescheids… Wir müssen geschlagene 999€ Ausgleichszahlung zuzüglich 88€ Bearbeitungspauschale berappen, um die Fällgenehmigung zu erhalten.

Hinzu kommen natürlich noch die eigentlichen Fällkosten. Diese belaufen sich laut Angebot auf ca. 600€.

Normalerweise muß man in Strausberg als Ersatzmaßnahme je angefangene 50cm eine Ersatzpflanzung einer einheimischen standortgerechten Art vornehmen. Bei 180cm Umfang des Ahornbaums wären das drei Bäume.

Ersatzpflanzungen sind jedoch leider nicht möglich, da sich der Baum auf dem Grundstück der Stadt befindet. Und so dürfen wir jetzt den vierstelligen Betrag an die Stadt Strausberg überweisen und dann die Fällung beauftragen.

Ein Angebot habe ich mir dazu bereits bei einer lokalen Firma eingeholt. Die Fällung soll 300€ zzgl. 150€ für das Fräsen des Stubbens zzgl. 150€ für die Entsorgung kosten. Die Herausforderung beim Fällen bzw. beim Abtragen ist eine nahe an der Baumkrone verlaufende Freileitung.

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