Grundstückserwerb… immer mit der Ruhe…

Wie heißt es so schön: „Gut Ding will Weile haben.“

Nachdem wir bereits am 31. Mai den Kaufvertrag des Grundstücks notariell abgeschlossen hatten, dachte ich mir heute, dass es wohl mal wieder Zeit ist, sich beim Amtgericht Strausberg über den Bearbeitungsstand der Auflassungsvormerkung zu informieren.

Naja, 2 Monate sind ja eine recht lange Zeit, denkt man… Aber die nette Dame hatte dann nur die tröstenden Worte, dass es wohl aufgrund der Urlaubssaison noch bis September dauern wird. Leider können wir bis dahin also auch nicht den Kauf offiziell abschließen. Und so lange können wir auch leider nicht aufs Grundstück.

Allerdings befand sich dann heute doch ein kleines Zeichen im Briefkasten, dass es vorwärts geht. Die „Genehmigungsbehörde für den Grundstücksverkehr“ des Landkreis MOL hat den notariellen Vertrag genehmigt. Ich wusste bisher gar nicht, dass sie das genehmigen muss. Natürlich möchten sie dafür 50€ Bearbeitungsgebühr haben.

Insgesamt haben wir nun schon 4412,54 € für den Grundstückserwerb aufgewendet, ohne es einmal betreten zu haben (außer bei der Besichtigung vorm Kauf).

4 Kommentare zu „Grundstückserwerb… immer mit der Ruhe…

    • Ja, denke auch dass es eine gute Gelegenheit is das Vorhaben für sich selbst und auch für andere zu dokumentieren.
      p.s. Die ursprüngliche Fanni44 Besetzung löst sich langsam von selbst auf. Eure Etagennachbarn sind schon weg, wir und die anderen werden wohl bis 2013/14 auch weg sein.

  1. Ja also aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es bei uns 3 Monate vom Kauvertrag im März bis zur Auflassungsvormerkung gebraucht hat… Ein gutes Zeichen ist dann der Steuerbescheid für die Grunderwerbssteuer! 😉 Und Eigentümer sind wir laut GB immernoch nicht…

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