Grundbucheintragung
Wir sind nun auch endlich „amtliche“ Grundstücksbesitzer. Vorgestern kam per Post die „Eintragungsbekanntmachung nach Paragraph 55 Grundbuchordnung“. Seit dem Unterzeichnen des Kaufvertrags ist nun mittlerweile schon über ein Jahr vergangen. Da bestätigt sich wieder: Amtsmühlen mahlen langsam 😉 .